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Micromata unterstützt UN Global Compact

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Micromata ist seit 2022 Teil des UN Global Compact. Damit bekennen wir uns einmal mehr zu den Werten und Prinzipien, die uns schon seit unserer Gründung 1997 lieb und teuer, und überdies fester Bestandteil der UN Menschenrechtscharta sind. Dazu zählen neben fairen Arbeitsbedingungen u. a. das Recht auf Privatsphäre, der Schutz von Leben und Gesundheit und, last but not least, die Meinungsfreiheit.

Gleichwohl es sich hierbei um verbriefte und unveräußerliche Rechte jedes und jeder Einzelnen handelt, sind sie auch im Arbeitskontext nicht immer und überall so selbstverständlich, wie sie es sein sollten.

Mit dem offiziellen Bekenntnis zum UN Global Compact geht für Unternehmen deshalb die Selbstverpflichtung einher, diese Rechte als sinnvolle Errungenschaften der Zivilisation zu achten entlang der gesamten Wertschöpfungskette für sie einzustehen. Wie sie in der Praxis umgesetzt werden können, dazu geben die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte wertvolle Hinweise. Auch das neue deutsche Lieferkettengesetz zahlt auf diese Werte und ihre Anwendung in der Wirklichkeit ein.

„Es ist eine Sache, sich eine bessere Welt zu wünschen“, so Elisabeth Thurner, Referentin der Geschäftsführung bei Micromata. „Eine zweite ist es, darüber zu sprechen. Doch erst die dritte macht wirklich einen Unterschied: das Handeln.“ Insofern sei die Unterzeichnung des UN Global Compact mehr als eine symbolische Geste. Sie sei vielmehr ein kategorischer Imperativ und das Versprechen, unsere vielfach ausgezeichnete humanistisch getriebene Arbeits- und Geschäftskultur dauerhaft zu pflegen und aufrecht zu erhalten.

Jule Witte

Presse & Kommunikation
presse@micromata.de